Damit eine Torte laut Deutschem Lebensmittelbuch als echte Schwarzwälder Kirschtorte bezeichnet werden darf, muss sie zwingend und deutlich wahrnehmbar (!) mit echtem Kirschwasser aromatisiert sein, die dunklen Tortenböden müssen mindestens 3% Kakao aufweisen, die Füllung muss aus reiner Sahne und ganzen Kirschen bestehen und der äussere Sahneüberzug muss mit Schokoraspeln garniert sein.
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